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EnaTTO

Verträge

Nutzungsrichtlinie

Welche Nutzungen von EnaTTO für Kundenorganisationen, deren Nutzer und die Personen, die deren öffentliche Seiten verwenden, zulässig und welche untersagt sind.

Gültig ab: Zuletzt aktualisiert:
Dieser Text dient der Information; maßgeblich sind die Bestimmungen Ihres unterzeichneten Dienstleistungsvertrags.

Diese deutsche Fassung ist eine zur Information bereitgestellte Übersetzung. Bei Abweichungen ist die türkische Fassung maßgeblich. Die rechtliche Prüfung dieses Dokuments steht noch aus.

Diese Nutzungsrichtlinie (die „Richtlinie“) legt fest, wie der Dienst EnaTTO genutzt werden darf. Sie gilt für den Dienst im Sinne der Nutzungsbedingungen: die Web-Verwaltungsoberfläche, die öffentlichen Seiten, die API und die zugehörigen Supportleistungen. Die Richtlinie ergänzt Abschnitt 9 der Nutzungsbedingungen und ist Bestandteil der Vertragsdokumente. Begriffe wie Kunde, Nutzer, externe Person, Kundenumgebung, Kundendaten und Vertraulichkeitsklasse haben die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesene Bedeutung.

1. Anwendungsbereich

Die Richtlinie gilt für:

  • die Organisation, die den Dienst nutzt (der „Kunde“), zum Beispiel eine Technologietransferstelle, eine Hochschule, ein Forschungsinstitut, einen Technologiepark, ein Krankenhaus oder eine öffentliche Einrichtung;
  • die Nutzer des Kunden, einschließlich Beschäftigter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierender, Nutzer aus der Industrie, institutioneller Betrachter sowie externer Experten wie Gutachter und Patentanwälte („Nutzer“);
  • Personen, die die öffentlichen Seiten des Kunden ohne Konto nutzen („externe Personen“), hinsichtlich der Regeln in Abschnitt 8;
  • Besucher der Website www.enatto.com.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzer diese Richtlinie einhalten.

2. Vertraulichkeitsklassen und Zugriff

EnaTTO schützt Datensätze anhand der Vertraulichkeitsklasse (Öffentlich, Intern, Vertraulich, Streng vertraulich) und der Zugehörigkeit zum jeweiligen Datensatz. Der Kunde und die Nutzer müssen

  • jedem Datensatz eine seinem Inhalt entsprechende Klasse zuweisen; insbesondere dürfen Erfindungsmeldungen, unveröffentlichte Forschungsergebnisse, Geschäftsgeheimnisse und vertraulich erhaltene Unternehmensinformationen nicht ohne bewusste Entscheidung als Öffentlich oder Intern eingestuft werden;
  • erweiterten Zugriff auf einen vertraulichen oder streng vertraulichen Datensatz nur beantragen, wenn dies für ihre Arbeit erforderlich ist, und einen wahrheitsgemäßen Grund angeben;
  • sich selbst oder andere nicht allein deshalb zu Datensätzen, Ausschüssen oder Workflows hinzufügen, um Zugang zu Inhalten zu erlangen;
  • für externe Experten Ablaufdaten festlegen und den Zugriff von Personen entfernen, die ausscheiden oder deren Rolle endet;
  • heruntergeladene Dokumente oder Exporte nicht außerhalb des Kreises der zur Einsicht berechtigten Personen weitergeben.

3. Offenbarungen, Veröffentlichungen und vertrauliche Informationen

  • Nutzer dürfen den Dienst nicht dazu verwenden, eine Erfindung oder ein unveröffentlichtes Forschungsergebnis vor der Schutzrechtsprüfung durch den Kunden offenzulegen, zum Beispiel durch Veröffentlichung im Technologiekatalog, Übermittlung an externe Dienste oder Weitergabe eines Exports.
  • In einer Erfindungsmeldung eingetragene geplante Veröffentlichungen und Vorträge werden konstruktionsbedingt von Exporten und Benachrichtigungen ausgenommen; Nutzer dürfen dies nicht umgehen, etwa indem sie diese Angaben in Felder kopieren, die exportiert oder veröffentlicht werden.
  • Informationen, die der Kunde von Unternehmen oder Partnern im Rahmen einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten hat, sind gemäß dieser Vereinbarung zu behandeln.

4. Keine Verwendung des Dienstes als Grundlage rechtlicher Entscheidungen

EnaTTO erbringt keine Rechtsberatung und trifft keine rechtlichen Feststellungen. Der Kunde und die Nutzer dürfen

  • vom Dienst vorgeschlagene Fristen nicht als einzige Kontrolle für amtliche Fristen behandeln; es handelt sich um Erinnerungen, die anhand der amtlichen Vorschriften und erforderlichenfalls mit einem Patentanwalt zu überprüfen sind;
  • Datensätze im Dienst (zum Beispiel Beitragsanteile, Vermerke zur Inhaberschaft, Prozentsätze der Erlösbeteiligung oder Vorschläge zum Status im EP-Register) gegenüber Dritten nicht als eine von EnaTTO oder ENA Innovation vorgenommene rechtliche Bewertung darstellen;
  • KI-Vorschläge oder Berichtsentwürfe nicht ohne Prüfung durch einen Menschen verwenden.

5. Optionale externe Dienste

Schaltet der Kunde die KI-Unterstützung oder das Benchmarking ein oder nutzt er externe Datenquellen, gilt:

  • Nutzer dürfen keine Inhalte aus vertraulichen oder streng vertraulichen Datensätzen in öffentliche oder interne Datensätze kopieren, um sie an den KI-Anbieter zu übermitteln;
  • Nutzer dürfen keine personenbezogenen Daten Dritter, Kontaktdaten von Unternehmen oder vertraulichen Inhalte in Felder eingeben, die für KI-Vorschläge verwendet werden;
  • nur Nutzer mit der entsprechenden Berechtigung dürfen Benchmarking-Übermittlungen freigeben, und zwar nach Prüfung der Vorschau;
  • externe Datenquellen dürfen nur mit Kennungen abgefragt werden, die zu der betreffenden Person oder dem betreffenden Datensatz gehören (zum Beispiel die eigene ORCID iD einer Person).

6. Öffentliche Seiten

Veröffentlicht der Kunde öffentliche Seiten (Technologiekatalog, Formulare für Industrieanfragen, Bewerbungen und Veranstaltungsanmeldungen, Feedback-Umfrage, Zertifikatsprüfung), so

  • veröffentlicht der Kunde nur Technologien und Zusammenfassungen, zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist;
  • stellt der Kunde für die über die Formulare erhobenen Daten eigene Datenschutzhinweise und Einwilligungstexte bereit;
  • verwendet der Kunde die erhobenen Daten nur für den auf der Seite angegebenen Zweck;
  • nutzt der Kunde die Zertifikatsprüfung nicht dazu, mehr über eine Person offenzulegen als das Zertifikat selbst.

7. Konten und Identität

  • Nutzerkonten sind personengebunden. Nutzer dürfen ihre Anmeldedaten nicht weitergeben und andere nicht über ihr Konto handeln lassen.
  • Niemand darf so auftreten, als handle er im Namen einer anderen Person, einer anderen Organisation oder von ENA Innovation.
  • Der Kunde erteilt Nutzern nur die Rollen und Berechtigungen, die sie benötigen.

8. Regeln für externe Personen

Personen, die die öffentlichen Seiten des Kunden nutzen, dürfen

  • keine Formulare ohne Berechtigung im Namen einer anderen Person einreichen und nicht die E-Mail-Adresse einer anderen Person verwenden;
  • keine Inhalte einreichen, von denen sie wissen, dass sie unwahr oder rechtswidrig sind oder vertrauliche Informationen Dritter darstellen;
  • nicht versuchen, Zertifikatscodes, Bestätigungslinks oder Umfragelinks zu erraten, und keine automatisierten Massenanfragen senden.

Fragen zu einer Einsendung sind an die Organisation zu richten, die die Seite veröffentlicht hat.

9. Missbrauch von Systemressourcen und Sicherheit

  • Niemand darf versuchen, Ratenbegrenzungen, Zugriffskontrollen, Vertraulichkeitsklassen oder andere Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
  • Lasttests, Denial-of-Service-Tests, Scraping und automatisierte Massenanfragen gegen den Dienst sind untersagt.
  • Schadsoftware, Links zu Phishing-Seiten oder sonstige schädliche Inhalte dürfen nicht in den Dienst hochgeladen werden.
  • Sicherheitsforschung ist nur im Rahmen des Geltungsbereichs und der Regeln der Richtlinie zur Meldung von Sicherheitslücken zulässig. Möchte der Kunde seine eigene Kundenumgebung testen lassen, muss er zuvor über support@enainnovation.com eine schriftliche Genehmigung einholen.

10. Rechtswidrige Inhalte und Rechte Dritter

Inhalte, die gegen das Recht der Türkei oder des Landes, in dem der Dienst genutzt wird, verstoßen oder die geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeits- oder Privatsphärerechte anderer verletzen, dürfen weder in den Dienst hochgeladen noch über ihn veröffentlicht werden.

11. Meldung von Verstößen

Anfragen zu Daten in der Umgebung einer Organisation sollten zunächst an diese Organisation gerichtet werden. ENA Innovation leitet solche bei ihr eingehenden Anfragen an die betreffende Organisation weiter.

12. Durchsetzung

12.1. Je nach Schwere des Verstoßes kann ENA Innovation

  • den Kunden informieren und ihn auffordern, den Verstoß abzustellen;
  • gemeinsam mit dem Kunden oder auf dessen Weisung den Zugriff auf die betreffenden Inhalte oder Daten beschränken;
  • das betreffende Nutzerkonto, die betreffende öffentliche Seite oder Funktion (zum Beispiel die KI-Unterstützung) vorübergehend sperren;
  • den Dienst nach Abschnitt 13 der Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise aussetzen;
  • den Vertrag nach Abschnitt 16 der Nutzungsbedingungen kündigen.

12.2. Ist die Sicherheit des Dienstes, anderer Kunden oder Dritter ernsthaft und unmittelbar gefährdet, kann ENA Innovation zunächst handeln und den Kunden anschließend informieren.

12.3. Hinsichtlich der Kundendaten handelt ENA Innovation, wie im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt, auf Weisung des Kunden, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. ENA Innovation prüft Kundendaten nicht im Voraus und ist nicht verpflichtet, sie zu überwachen.

13. Änderungen

ENA Innovation kann diese Richtlinie aktualisieren. Änderungen, die den Kunden wesentlich betreffen, werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten an seine hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Fassung wird mit Datum des Inkrafttretens und der letzten Aktualisierung auf dieser Seite veröffentlicht.

Diese Richtlinie wird auf Türkisch, Englisch und Deutsch veröffentlicht. Bei Abweichungen ist die türkische Fassung maßgeblich.