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EnaTTO
Erfindungsmeldungen

Von der Meldung bis zur Entscheidung, jeder Schritt nachvollziehbar

In EnaTTO melden Forschende ihre Erfindung über ein Meldeformular; das TTO führt Vollständigkeitsprüfung, Bewertungen, Ausschuss und Entscheidung der Einrichtung am selben Datensatz mit einem konfigurierbaren Workflow durch. Meldungen sind standardmäßig vertraulich.

Standardmäßig vertraulich

Meldungen werden als vertraulich angelegt; nur die Erfinder und berechtigte TTO-Mitarbeitende sehen sie.

Interne und externe Erfinder

Erfinder innerhalb und außerhalb der Einrichtung werden erfasst; Anteile sind reine Angaben.

Veröffentlichungstermine

Geplante Veröffentlichungen und Vorträge werden als IP-Fristen geführt und bleiben bis zur IP-Prüfung intern.

Versionierter Workflow

Phasen, Fristen, Erinnerungen und Freigabestufen sind anpassbar; jede Änderung ist eine neue Version.

Aufgaben und Benachrichtigungen

Jede Phase erzeugt eine Aufgabe; Erinnerungen kommen in der Anwendung und per E-Mail.

Verlauf

Übergänge, Kommentare, interne Notizen und Zuweisungen stehen im Verlauf und im Prüfprotokoll.

Das Formular für Erfindungsmeldungen

Forschende legen eine Meldung mit Titel, Zusammenfassung, technischem Gebiet, Erfindungsdatum und Finanzierungsquelle an, hängen Dokumente an und können den Entwurf vor dem Einreichen beliebig oft bearbeiten. Interne Erfinder werden aus dem Verzeichnis gewählt; externe Erfinder ohne Konto werden mit ihrer Einrichtung erfasst.

Die Anteile der Erfinder werden nur als Angabe gespeichert. Ergeben sie nicht 100, erscheint ein Hinweis; EnaTTO trifft jedoch keine Feststellung zu Inhaberschaft, Erfinderrechten oder Erlösbeteiligung. Diese Angaben tragen Sie ausdrücklich selbst ein.

Zeitpunkt von Veröffentlichungen

Geplante Veröffentlichungen, Vorträge und andere externe Offenlegungen zu einer Meldung werden mit Datum erfasst und als IP-Frist überwacht. Solange die IP-Prüfung der Einrichtung nicht erfasst ist, erscheinen diese Angaben weder in Exporten noch in Benachrichtigungstexten, Berichtsdetails oder der Ansicht externer Nutzer.

Vom Entwurf zur Entscheidung der Einrichtung

Die mitgelieferte Vorlage führt eine Meldung durch Entwurf, Vollständigkeitsprüfung, Bewertung, Ausschuss und Entscheidung der Einrichtung. Bei der Vollständigkeitsprüfung nimmt das TTO die Meldung an oder fordert mit Begründung eine Überarbeitung an. Für die Bewertung legt das TTO je Meldung fest, welche Bewertungen nötig sind: technisch, kommerziell, Patentfähigkeit, Stand der Technik oder Inhaberschaft und Rechte.

Gutachtende können interne oder externe Fachleute mit befristetem Zugang sein und sehen nur ihre eigene Bewertung. Erst wenn alle Bewertungen abgeschlossen sind, geht der Fall an den Ausschuss. Die Entscheidung der Einrichtung wird mit Art, gewählter Inhaberschaft und Begründung erfasst; eine bestätigte Schutzentscheidung legt den Portfolio-Eintrag an.

  • Entwurf und Einreichung (Erfinder)
  • Vollständigkeitsprüfung und Überarbeitung (TTO)
  • Ausgewählte Bewertungen (interne oder externe Fachleute)
  • Entscheidung des Ausschusses
  • Entscheidung der Einrichtung und Portfolio-Eintrag

Eine konfigurierbare Workflow-Engine

Workflows sind deklarativ und versioniert. Eine Administratorin oder ein Administrator der Organisation bearbeitet Phasennamen und Beschreibungen, Fristen, Erinnerungstage, den Eskalationspool, eine optionale zweite Freigabestufe und erforderliche Bedingungen und veröffentlicht sie als neue Version. Laufende Workflows bleiben auf ihrer Startversion.

Dieselbe Engine steuert auch die Dokumentfreigabe und Projektanträge. Phasen schließen nie von selbst: Bei Fristablauf gehen Erinnerungen und Eskalationen hinaus, die Entscheidung trifft weiterhin eine berechtigte Person.

Erfindungsmeldungen und Workflows

Formular für Erfindungsmeldungen und ein konfigurierbarer, versionierter Workflow vom Entwurf bis zur Entscheidung.

  1. 01

    Melden

    Forschende füllen das Formular aus, hängen Dokumente an und reichen ein.

  2. 02

    Prüfen

    Das TTO nimmt die Meldung an oder fordert mit Begründung eine Überarbeitung an.

  3. 03

    Bewerten

    Die vom TTO gewählten Bewertungen werden zugewiesen und abgeschlossen.

  4. 04

    Entscheiden

    Der Ausschuss berät; die Entscheidung der Einrichtung wird erfasst.

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Häufig gestellte Fragen

Wer kann eine Erfindungsmeldung sehen?
Meldungen sind standardmäßig vertraulich. Erfinder sehen ihre eigenen Meldungen, berechtigte TTO-Mitarbeitende die von ihnen betreuten Datensätze. Andere Forschende oder Personen, die nur Systemadministration haben, sehen eine vertrauliche Meldung nicht.
Entscheidet EnaTTO über Patentfähigkeit oder Inhaberschaft?
Nein. Fachleute verfassen die Bewertungen, die Einrichtung trifft und erfasst die Entscheidung. EnaTTO leitet Inhaberschaft, Erfinderrechte oder Erlösbeteiligung weder aus der Zugehörigkeit noch aus anderen Daten ab und schlägt sie nicht vor.
Können wir den Workflow an unseren Prozess anpassen?
Ja. Phasennamen, Fristen, Erinnerungen, Eskalationspool, eine optionale zweite Freigabestufe und erforderliche Bedingungen lassen sich bearbeiten und als neue Version veröffentlichen, mit Versionsverlauf und Versionsnotiz.
Können externe Fachleute an Bewertungen mitwirken?
Ja. Externe Fachleute erhalten befristeten Zugang und sehen nur ihre eigene Bewertung und die für sie freigegebenen Dokumente, nie interne Notizen, andere Bewertungen oder die Begründung der Entscheidung. Nach Ablauf endet der Zugang.
Wie werden Beteiligte benachrichtigt?
Aufgaben, Erinnerungen und Phasenwechsel werden in der Anwendung und per E-Mail gemeldet. Benachrichtigungstexte enthalten keine vertraulichen Inhalte, nur den Code des Datensatzes und einen Link.

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