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EnaTTO

Verträge

Nutzungsbedingungen

Die Bedingungen für die Nutzung des Dienstes EnaTTO und der Website www.enatto.com.

Gültig ab: Zuletzt aktualisiert:
Dieser Text dient der Information; maßgeblich sind die Bestimmungen Ihres unterzeichneten Dienstleistungsvertrags.

Diese deutsche Fassung ist eine zur Information bereitgestellte Übersetzung. Bei Abweichungen ist die türkische Fassung maßgeblich. Die rechtliche Prüfung dieses Dokuments steht noch aus.

Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) regeln die Nutzung des von ENA Innovation bereitgestellten Softwaredienstes EnaTTO und der Website www.enatto.com. EnaTTO ist eine Unternehmenssoftware für Technologietransferstellen, Hochschulen, Forschungsinstitute, Technologieparks, Krankenhäuser und öffentliche Forschungseinrichtungen. Sie wird Verbrauchern nicht angeboten.

1. Parteien

Anbieter: ENA Innovation Sağlık ve Yazılım Teknolojileri San. Tic. A.Ş. („ENA Innovation“ oder das „Unternehmen“)

AngabeWert
AnschriftBattalgazi Mah. Eskişehir Yolu Bulv. A.N.S. Kampüsü, Zafer Technopark, Merkez/Afyonkarahisar, Türkiye
E-Mailsupport@enainnovation.com
Telefon+90 850 308 45 91
HandelsregisterHandelsregisteramt Afyonkarahisar (Afyonkarahisar Ticaret Sicil Müdürlüğü), Registernummer 18590
MERSİS-Nr.0334130943400001
Finanzamt / SteuernummerFinanzamt Tınaztepe / 3341309434
D-U-N-S-Nummer448896706

Kunde: die Organisation (zum Beispiel eine Technologietransferstelle, eine Hochschule, ein Forschungsinstitut, ein Technologiepark, ein Krankenhaus oder eine öffentliche Einrichtung), die EnaTTO auf Grundlage eines Angebots, Bestellformulars oder Vertrags nutzt (der „Kunde“).

Nutzer: Personen, die mit einem Konto im Namen des Kunden auf den Dienst zugreifen (zum Beispiel Inhaber, Administratoren, Beschäftigte der TTO, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Nutzer aus der Industrie, institutionelle Betrachter und externe Experten wie Gutachter und Patentanwälte), sowie Personen, die die Website besuchen.

Externe Person: eine Person ohne Konto, die eine öffentliche Seite nutzt, die der Kunde mit dem Dienst veröffentlicht (Technologiekatalog, Formulare für Industrieanfragen, Bewerbungen und Veranstaltungsanmeldungen, Feedback-Umfrage, Zertifikatsprüfung).

2. Begriffsbestimmungen

  • Dienst: die Software EnaTTO einschließlich der Web-Verwaltungsoberfläche, der öffentlichen Seiten, der API, der zugehörigen ENA-Cloud-Dienste (Organisationserkennung, Benachrichtigungs-Gateway, KI-Gateway und Benchmarking-Dienst) und der zugehörigen Supportleistungen.
  • Kundenumgebung: die für jeden Kunden unter organisationscode.enatto.com betriebene Anwendungs- und Datenumgebung: ein separater Server mit eigenem Anwendungsstack, eigenem Dateispeicher, eigener Datenbank und eigenem Datenbanknutzer.
  • Kundendaten: sämtliche Daten, die vom Kunden, von Nutzern oder von externen Personen in den Dienst eingegeben oder über ihn erhoben werden, einschließlich Erfindungsmeldungen, Forschungsergebnissen, Dokumenten und personenbezogenen Daten.
  • Vertraulichkeitsklasse: die einem Datensatz im Dienst zugewiesene Klasse (Öffentlich, Intern, Vertraulich oder Streng vertraulich).
  • Vertragsdokumente: das mit dem Kunden schriftlich angenommene Angebot, Bestellformular oder der Dienstleistungsvertrag; für Angelegenheiten personenbezogener Daten der Auftragsverarbeitungsvertrag; sowie diese Bedingungen.

3. Geltungsbereich und Rangfolge

3.1. Diese Bedingungen gelten für Besucher der Website sowie für alle Kunden und Nutzer des Dienstes.

3.2. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: (i) der mit dem Kunden unterzeichnete Vertrag bzw. das angenommene Angebot und Bestellformular; (ii) für Angelegenheiten personenbezogener Daten der Auftragsverarbeitungsvertrag; (iii) diese Bedingungen.

3.3. Ist der Kunde eine öffentliche Einrichtung und wird der Dienst nach Vergaberecht beschafft, haben die Vergabeunterlagen und der unterzeichnete Vertrag Vorrang vor diesen Bedingungen.

4. Der Dienst

4.1. EnaTTO unterstützt den Kunden bei der Verwaltung seiner Technologietransferarbeit: ein Verzeichnis von Einrichtungen, Einheiten, Personen und Partnern im Ökosystem; Erfindungsmeldungen, Bewertungen, institutionelle Schutzrechtsentscheidungen, Schutzrechtsportfolio, Patentanmeldungen, Fristen und Ausgaben; Projekte und Förderaufrufe; konfigurierbare Workflows, Freigaben und Ausschüsse; Dokumente; Industriekooperation; Startup-Programme; Schulungen und Veranstaltungen mit Zertifikaten; Technologieverwertung, Lizenzierung und Erlösaufzeichnungen; Berichte, Kennzahlen und Exporte.

4.2. Zu den optionalen Funktionen, die der Kunde einschalten oder nutzen kann, gehören: KI-Unterstützung über das KI-Gateway von ENA Innovation (standardmäßig ausgeschaltet; nur öffentliche und interne Datensätze), jährliches Benchmarking aggregierter Kennzahlen mit vergleichbaren Organisationen (Opt-in), Abfragen in OpenAlex, Crossref und den Open Patent Services des Europäischen Patentamts (nur anhand von Kennungen) sowie Single Sign-on mit dem eigenen Identitätsanbieter des Kunden.

4.3. Jeder Kunde wird in einer eigenen Kundenumgebung betrieben. Die Hosting-Region wird in den Vertragsdokumenten festgelegt. Unterauftragsverarbeiter werden auf der Seite Unterauftragsverarbeiter veröffentlicht.

4.4. ENA Innovation kann Funktionen hinzufügen, ändern oder entfernen, um den Dienst zu verbessern. Würde die Entfernung einer Funktion die Nutzung durch den Kunden während der laufenden Vertragslaufzeit wesentlich beeinträchtigen, wird der Kunde mit angemessenem Vorlauf informiert.

5. Keine Rechtsberatung und keine rechtlichen Feststellungen

5.1. EnaTTO ist ein Werkzeug zur Dokumentation und Workflow-Steuerung. Es erbringt keine Rechts-, Patent- oder Steuerberatung und ersetzt weder einen Patentanwalt oder Rechtsanwalt noch die eigene rechtliche Prüfung des Kunden.

5.2. Der Dienst bewertet weder Patentfähigkeit, Neuheit noch Handlungsfreiheit (Freedom to Operate) und stellt weder die Inhaberschaft an Erfindungen, Rechte von Erfinderinnen und Erfindern oder Einrichtungen, den Status als Arbeitnehmererfindung, Erlösanteile noch die Wirksamkeit von Vereinbarungen fest. Beitragsanteile, Vermerke zur Inhaberschaft, Prozentsätze der Erlösbeteiligung, Vertragsbedingungen und Status werden von Nutzern eingegeben; der Dienst leitet sie weder ab noch schlägt er sie vor oder setzt Standardwerte.

5.3. Fristen, die der Dienst anhand von Amtsprofilen und eingegebenen Daten vorschlägt (zum Beispiel Prioritätsjahr, nationale PCT-Phase, Jahresgebühren), sind ausschließlich Erinnerungen. Sie stellen keine rechtliche Fristberechnung dar und müssen vom Kunden überprüft werden. Statusvorschläge aus externen Registern (zum Beispiel dem EP-Register) sind regelbasierte Abgleiche und keine rechtlichen Feststellungen. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung amtlicher Fristen und für seine Einreichungen bei Patentämtern und Fördergebern.

5.4. KI-generierte Vorschläge und Berichtsentwürfe sind Hilfsmittel, die von einem Nutzer geprüft werden müssen; sie werden niemals automatisch in Datensätze geschrieben.

5.5. EnaTTO ersetzt nicht die amtlichen Portale von Patentämtern, Fördergebern oder Behörden.

6. Konten und Zugang

6.1. Eine öffentliche Registrierung ist nicht möglich. ENA Innovation richtet die Kundenumgebung ein; Nutzer werden per Einladung hinzugefügt und melden sich über Logto an oder, sofern Single Sign-on eingerichtet ist, über den eigenen Identitätsanbieter des Kunden. Der Zugriff externer Experten ist befristet und endet automatisch.

6.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, über seine Nutzer, deren Rollen, Zugehörigkeiten zu Datensätzen und Vertraulichkeitsklassen zu entscheiden, den Zugriff ausscheidender Personen zu entfernen und Zugangsdaten vertraulich zu halten. Über Konten vorgenommene Handlungen gelten als Handlungen des Kunden.

6.3. Der Kunde meldet unbefugte Zugriffe oder Vorfälle, die die Kontosicherheit betreffen, unverzüglich an support@enainnovation.com.

7. Tarif, Angebot und Zahlung

7.1. Entgelt, Zahlungsbedingungen und Vertragslaufzeit werden in dem für den Kunden erstellten Angebot oder Vertrag festgelegt.

7.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Entgelte im Voraus in Rechnung gestellt, zuzüglich Steuern. Gezahlte Entgelte werden vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht erstattet.

7.3. ENA Innovation kann ihre Entgelte für die nächste Vertragslaufzeit mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen ändern. Das für die laufende Vertragslaufzeit vereinbarte Entgelt bleibt bis zu deren Ende unverändert.

7.4. Werden Entgelte bei Fälligkeit nicht gezahlt, kann ENA Innovation den Dienst nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden gemäß Abschnitt 13 aussetzen.

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde

  1. nutzt den Dienst im Einklang mit dem geltenden Recht, den Vertragsdokumenten und den Regeln in Abschnitt 9;
  2. erkennt an, dass er für die über den Dienst verarbeiteten personenbezogenen Daten, einschließlich der über seine öffentlichen Seiten erhobenen Daten, Verantwortlicher ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu bestimmen, die betroffenen Personen zu informieren (einschließlich Erfinderinnen und Erfindern, externen Personen und Personen in seinem Verzeichnis), erforderlichenfalls Einwilligungen einzuholen, gegebenenfalls bestehende Registrierungspflichten zu erfüllen (zum Beispiel VERBİS in der Türkei, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO) und Anfragen betroffener Personen zu beantworten;
  3. weist jedem Datensatz eine seinem Inhalt angemessene Vertraulichkeitsklasse zu, insbesondere bei Erfindungsmeldungen und unveröffentlichten Forschungsergebnissen, und gewährt Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip;
  4. entscheidet, ob optionale Funktionen wie KI-Unterstützung, Benchmarking und externe Datenquellen eingeschaltet und ob öffentliche Seiten veröffentlicht werden, und ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich;
  5. ist für die Sicherheit und Verwendung von Dateien verantwortlich, die er aus dem Dienst exportiert oder herunterlädt;
  6. stellt zutreffende und aktuelle Kontakt- und Rechnungsangaben bereit.

9. Zulässige Nutzung

Bei der Nutzung des Dienstes dürfen der Kunde und die Nutzer

  • den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise nutzen, die Rechte anderer verletzt, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums und der Vertraulichkeitsrechte von Erfinderinnen und Erfindern, Partnern und Unternehmen;
  • die Software nicht kopieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering), auf ihren Quellcode zuzugreifen versuchen, verändern oder abgeleitete Werke davon erstellen;
  • nicht versuchen, Sicherheitsmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen, Vertraulichkeitsklassen oder Nutzungsgrenzen zu umgehen, und keine unbefugten Scans, Lasttests oder Angriffe auf den Dienst oder seine Infrastruktur durchführen;
  • keine Zugangsdaten weitergeben und Unbefugten keinen Zugang ermöglichen;
  • den Dienst nicht an Dritte verkaufen, vermieten oder unterlizenzieren und ihn nicht zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts verwenden.

Einzelheiten sind in der Nutzungsrichtlinie geregelt, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.

10. Kundendaten, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten

10.1. Kundendaten gehören dem Kunden. ENA Innovation erwirbt keine Rechte an Erfindungen, Forschungsergebnissen, Technologien oder sonstigem im Dienst erfassten geistigen Eigentum. ENA Innovation verarbeitet Kundendaten ausschließlich, um den Dienst bereitzustellen, zu unterstützen und abzusichern sowie um ihre rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

10.2. ENA Innovation behandelt Kundendaten, einschließlich Erfindungsmeldungen und unveröffentlichter Forschungsergebnisse, als vertrauliche Informationen des Kunden. Ihre Beschäftigten greifen auf Kundendaten nur in dem für Support, Wartung und Sicherheit erforderlichen Umfang zu und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

10.3. Als vertraulich oder streng vertraulich eingestufte Datensätze werden über die KI- oder Benchmarking-Funktionen niemals an externe Dienste übermittelt. Beim Benchmarking werden ausschließlich aggregierte Jahreskennzahlen geteilt, und nur, wenn der Kunde sich dafür entscheidet (Opt-in).

10.4. Bei personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, ist ENA Innovation Auftragsverarbeiter und befolgt die Weisungen des Kunden. Die diesbezüglichen Rechte und Pflichten der Parteien richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

10.5. ENA Innovation verwendet Kundendaten nicht für Werbung, Marketing oder Profiling, verkauft sie nicht, gibt sie nicht an Datenhändler weiter und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen.

10.6. Die Verarbeitung, die ENA Innovation für die Website und ihre Kundenbeziehungen als Verantwortlicher durchführt, ist in der Datenschutzerklärung und den KVKK-Datenschutzhinweisen beschrieben.

10.7. EnaTTO ist darauf ausgelegt, den Kunden bei der Erfüllung seiner rechtlichen Pflichten zu unterstützen. ENA Innovation sichert nicht zu, dass die Nutzung des Dienstes allein dazu führt, dass der Kunde ein bestimmtes Gesetz einhält.

11. Öffentliche Seiten und externe Personen

11.1. Der Kunde entscheidet, welche öffentlichen Seiten er veröffentlicht und welche Technologien er in seinem Katalog zeigt. Eine Technologie kann nur mit einer öffentlichen Zusammenfassung und, bei verknüpften Erfindungsmeldungen, mit einer erfassten institutionellen Entscheidung veröffentlicht werden.

11.2. Externe Personen nutzen öffentliche Seiten, um mit dem Kunden in Kontakt zu treten. ENA Innovation ist nicht Partei der Beziehung zwischen dem Kunden und einer externen Person; über diese Seiten erhobene Daten werden im Auftrag des Kunden verarbeitet.

12. Geistiges Eigentum

12.1. Sämtliche Rechte an der Software, dem Quell- und Objektcode, der Gestaltung der Benutzeroberfläche, der Dokumentation sowie den Marken und Logos EnaTTO und ENA Innovation stehen ENA Innovation zu. Diese Bedingungen gewähren dem Kunden keine Rechte außer dem in den Vertragsdokumenten festgelegten beschränkten Nutzungsrecht.

12.2. ENA Innovation verwendet den Namen des Kunden nur mit dessen schriftlicher Zustimmung als Referenz.

12.3. ENA Innovation kann Vorschläge und Feedback des Kunden zum Dienst ohne jede Verpflichtung zur Verbesserung des Dienstes verwenden. Feedback umfasst keine Kundendaten.

13. Kontinuität und Aussetzung des Dienstes

13.1. ENA Innovation wendet angemessene Sorgfalt auf, um den Dienst ohne Unterbrechung bereitzustellen. Sofern in den Vertragsdokumenten nicht schriftlich vereinbart, wird kein bestimmter Verfügbarkeitsprozentsatz und kein Service-Level zugesagt.

13.2. Funktionen, die von Diensten Dritter abhängen (zum Beispiel E-Mail-Versand, KI-Anbieter, OpenAlex, Crossref, Europäisches Patentamt), können nicht verfügbar sein, wenn diese Dienste nicht verfügbar sind oder ihre Bedingungen ändern.

13.3. ENA Innovation kann den Dienst ganz oder teilweise aussetzen:

  • wenn eine Situation die Sicherheit des Dienstes, anderer Kunden oder der Infrastruktur gefährdet;
  • bei einer Nutzung, die gegen Abschnitt 9 oder gegen das Gesetz verstößt;
  • wenn trotz schriftlicher Mitteilung keine Zahlung erfolgt;
  • aufgrund einer Entscheidung einer zuständigen Behörde oder eines Gerichts.

13.4. Eine Aussetzung wird nach Möglichkeit vorab unter Angabe von Gründen mitgeteilt, und der Dienst wird wiederhergestellt, sobald der Grund entfallen ist. Während einer Aussetzung werden keine Kundendaten gelöscht.

14. Gewährleistungsausschluss

Soweit nach geltendem Recht zulässig, wird der Dienst „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. ENA Innovation gewährleistet nicht, dass der Dienst ohne Unterbrechung oder fehlerfrei funktioniert, dass er sich für einen bestimmten Zweck des Kunden eignet, dass Erinnerungen vollständig sind oder dass Daten aus externen Quellen richtig oder vollständig sind. Dieser Abschnitt lässt eine Haftung unberührt, die gesetzlich nicht beschränkt werden kann.

15. Haftungsbeschränkung

15.1. Die Gesamthaftung von ENA Innovation aus diesen Bedingungen und den Vertragsdokumenten ist auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Dienstleistungsentgelte begrenzt.

15.2. ENA Innovation haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung, Rechtsverluste infolge versäumter amtlicher Fristen oder infolge von Entscheidungen, die der Kunde auf den Dienst stützt, sowie für Datenverluste, die darauf beruhen, dass der Kunde seinen Verantwortlichkeiten für Sicherung oder Export nicht nachgekommen ist.

15.3. Die Beschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben oder körperlicher Unversehrtheit sowie für jede sonstige Haftung, die gesetzlich nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann (Art. 115 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098).

15.4. Der Kunde stellt ENA Innovation von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Inhalten ergeben, die er in den Dienst hochlädt oder mit ihm veröffentlicht, aus seiner rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten oder aus seinem Verstoß gegen diese Bedingungen, und ersetzt ENA Innovation die daraus entstehenden Schäden.

16. Laufzeit und Kündigung

16.1. Die entgeltliche Nutzung läuft für die im Angebot oder Vertrag angegebene Laufzeit.

16.2. Der Kunde kann die Nutzung des Dienstes zum Ende einer Laufzeit beenden. Bei einer Kündigung während der Laufzeit werden die Entgelte für den verbleibenden Zeitraum nicht erstattet.

16.3. ENA Innovation kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, wenn der Kunde diese Bedingungen oder die Vertragsdokumente wesentlich verletzt, nicht zahlt oder den Dienst rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt. Wird der Dienst wegen Nichtzahlung ausgesetzt und erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Aussetzung, kann ENA Innovation den Vertrag kündigen.

17. Rückgabe und Löschung von Daten nach Vertragsende

17.1. Der Zugang zum Dienst endet mit Beendigung des Vertrags.

17.2. Verlangt der Kunde dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Enddatum, unterstützt ENA Innovation beim Export der Kundendaten in den vom Dienst unterstützten Formaten (Excel und CSV) und übergibt die hochgeladenen Dokumente.

17.3. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Enddatum wird die Kundenumgebung abgeschaltet, und die Kundendaten werden einschließlich der Backups (nächtliche Datenbank-Dumps, vor Updates erstellte Dumps und Archive des Dateispeichers) gelöscht. Automatische Backups des verwalteten Datenbankdienstes werden mit Ablauf ihrer konfigurierten Aufbewahrungsdauer automatisch gelöscht. Hat der Kunde am Benchmarking teilgenommen, werden seine Übermittlungen aus dem Benchmarking-Dienst gelöscht. Das Verfahren im Einzelnen ist im Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.

17.4. Unterlagen, die ENA Innovation gesetzlich aufbewahren muss (zum Beispiel Rechnungen und Vertragsunterlagen), werden für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.

18. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt die von der anderen Partei erhaltenen geschäftlichen, technischen und finanziellen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, während der Vertragslaufzeit und für 2 Jahre nach deren Ende vertraulich; bei Erfindungsmeldungen, unveröffentlichten Forschungsergebnissen und Geschäftsgeheimnissen des Kunden so lange, wie diese vertraulich bleiben. Ausgenommen sind Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen.

19. Nutzung der Website

19.1. Die Inhalte der Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Patentberatung dar. Beispielszenarien und Zahlen sind keine Kundenergebnisse, sofern nicht anders angegeben.

19.2. ENA Innovation ist nicht für den Inhalt von Links Dritter auf der Website verantwortlich.

19.3. Inhalte der Website dürfen ohne schriftliche Zustimmung von ENA Innovation nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt werden.

20. Änderungen

ENA Innovation kann diese Bedingungen aktualisieren. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf dieser Seite veröffentlicht. Änderungen, die die Rechte des Kunden wesentlich berühren, werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten an seine hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Bestimmungen zu Entgelt und Laufzeit für die laufende Vertragslaufzeit werden nicht ohne Zustimmung des Kunden geändert.

21. Allgemeine Bestimmungen

21.1. Höhere Gewalt: Solange Ereignisse andauern, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, etwa Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Cyberangriffe, großflächige Strom- oder Kommunikationsausfälle und behördliche Entscheidungen, ruhen die betreffenden Pflichten der betroffenen Partei.

21.2. Abtretung: Der Kunde darf seine Rechte aus diesen Bedingungen nicht ohne schriftliche Zustimmung von ENA Innovation abtreten.

21.3. Mitteilungen: Mitteilungen zwischen den Parteien werden an die in den Vertragsdokumenten angegebenen E-Mail-Adressen oder auf den in Art. 18 des türkischen Handelsgesetzbuchs aufgeführten Wegen übermittelt.

21.4. Beweismittel: In Streitigkeiten stellen die System- und Prüfprotokolle von ENA Innovation Beweismittel im Sinne von Art. 193 der türkischen Zivilprozessordnung Nr. 6100 dar; das Recht auf Gegenbeweis bleibt vorbehalten.

21.5. Salvatorische Klausel und Verzicht: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht darauf dar.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sofern die Vertragsdokumente nichts anderes bestimmen, unterliegen diese Bedingungen dem Recht der Republik Türkei, und für Streitigkeiten aus diesen Bedingungen sind die Gerichte und Vollstreckungsämter von Afyonkarahisar zuständig. Für Kunden außerhalb der Türkei können die Vertragsdokumente ein anderes anwendbares Recht und einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

23. Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen schreiben Sie bitte an support@enainnovation.com oder rufen Sie +90 850 308 45 91 an.