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EnaTTO

Erklärungen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Anbietererklärung zur Barrierefreiheit von EnaTTO nach WCAG 2.2 AA: ergriffene Maßnahmen, noch nicht bewertete Bereiche und bekannte Einschränkungen.

Gültig ab: Zuletzt aktualisiert:
Dieser Text dient der Information; maßgeblich sind die Bestimmungen Ihres unterzeichneten Dienstleistungsvertrags.

Diese deutsche Fassung ist eine zur Information bereitgestellte Übersetzung. Bei Abweichungen ist die türkische Fassung maßgeblich. Die rechtliche Prüfung dieses Dokuments steht noch aus.

ENA Innovation ist bestrebt, EnaTTO so zu gestalten, dass alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, es nutzen können. Diese Erklärung beschreibt das Barrierefreiheitsziel des Produkts, was bisher bewertet wurde, die ergriffenen Maßnahmen und die bekannten Einschränkungen. Sie benennt bewusst konkret, was noch nicht bewertet wurde.

1. Art dieser Erklärung

ProduktEnaTTO (Web-Verwaltungsoberfläche und die öffentlichen Seiten, die Organisationen damit veröffentlichen)
ZielstandardWCAG 2.2, Konformitätsstufe AA (W3C-Empfehlung vom 5. Oktober 2023)
KonformitätsstatusTeilweise konform (die am 4. November 2026 bewerteten Verwaltungsansichten); noch nicht bewertet (später hinzugekommene Ansichten und die öffentlichen Seiten)
Datum der Bewertung4. November 2026
Nächste ÜberprüfungNovember 2027, bei einem größeren Produkt-Release oder sobald die noch nicht bewerteten Ansichten bewertet wurden
VerantwortlichENA Innovation

Dieses Dokument ist eine Barrierefreiheitserklärung des Anbieters, die für Prüf-, Compliance- und Ausschreibungsunterlagen der Kunden erstellt wurde. Es ist weder ein Konformitätszertifikat eines Dritten noch ein VPAT/ACR oder ein Laborbericht. Die vollständige Konformität mit WCAG 2.2 AA ist ein Ziel; sie wird durch diese Erklärung nicht bescheinigt, und diese Erklärung stellt nicht fest, ob ein Barrierefreiheitsgesetz auf einen Kunden anwendbar ist (zum Beispiel nationale Gesetze zur Umsetzung des European Accessibility Act oder der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen).

2. Geltungsbereich

Am 4. November 2026 bewertet (Verwaltungsoberfläche, 34 Ansichten):

  • Übersicht, meine Aufgaben, Dokumente, Ausschüsse (Liste, Ausschuss, Sitzung)
  • Erfindungsmeldungen, Schutzrechtsportfolio (Schutzrecht, Anmeldung), Projekte, Ideen, Förderaufrufe und Förderprogramme
  • Berichte (Kennzahlen, geistiges Eigentum, Projekte, Arbeitslast, Exporte)
  • Verzeichnis (Einrichtungen, Personen, Partner), Workflows, Prüfprotokoll, Nutzer, Systemverwaltung (Anmeldung, Sprache und Region, Wartung)
  • die ersten Ansichten zur Industriekooperation (Unternehmens-, Expertise- und Laborverzeichnisse)

Noch nicht mit derselben Methode bewertet:

  • nach dem 4. November 2026 hinzugekommene Ansichten: Industrieanfragen und Vereinbarungen, Startups, Schulungen und Veranstaltungen, Verwertung, Publikationen, Trends und Kennzahlensets, Benchmarking, KI-Vorschläge und Einstellungen
  • die öffentlichen Seiten: Technologiekatalog, Formular für Industrieanfragen, Formulare für Startup-Bewerbungen, Veranstaltungsanmeldung, Feedback-Umfrage und Zertifikatsprüfung

Nicht erfasst oder eingeschränkt:

  • Die Anmelde- und Einladungsseiten des Identitätsdienstes (Logto) und des eigenen Single-Sign-on-Anbieters einer Organisation sowie Berechtigungsabfragen des Browsers
  • Inhalte, die der Kunde selbst eingibt, zum Beispiel Texte in Datensätzen, hochgeladene Dokumente und Logos
  • Vom Dienst erzeugte Exportdateien (Excel, CSV) und PDF-Zertifikate; die Barrierefreiheit der PDF-Dateien wurde nicht bewertet
  • Die Marketing-Website www.enatto.com

3. Konformitätsstatus

Bewertete Verwaltungsansichten: teilweise konform. Am 4. November 2026 wurden die in Abschnitt 2 aufgeführten Ansichten mit axe-core 4.14 (Regeln der Stufen A und AA von WCAG 2.0, 2.1 und 2.2) geprüft, jeweils einzeln in einem angemeldeten Browser geladen, sowohl im dunklen als auch im hellen Design sowie bei Desktop- und schmalen Fensterbreiten. Die gefundenen Probleme wurden behoben (Abschnitt 4), und der abschließende Scan meldete für diese Ansichten in beiden Designs keine Verstöße. Das helle Design wurde erneut geprüft, nachdem sich herausgestellt hatte, dass beim ersten Durchlauf für das helle Design die Farbschema-Emulation des Browsers statt der eigenen Designeinstellung der Oberfläche verwendet worden war.

Automatisierte Scans finden nur einen Teil der möglichen Barrierefreiheitsprobleme. Dokumentierte Tests mit Screenreadern (zum Beispiel VoiceOver, NVDA, JAWS) und eine unabhängige Prüfung wurden nicht durchgeführt. Eine vollständige AA-Konformität wird daher nicht beansprucht.

Später hinzugekommene Ansichten und öffentliche Seiten: noch nicht bewertet. Sie sind mit denselben Komponenten und Entwicklungsregeln erstellt (Abschnitt 4), wurden jedoch nicht mit der oben beschriebenen Methode gescannt und geprüft. Bis dies geschehen ist, wird keine Aussage über ihre Konformität getroffen.

4. Ergriffene Maßnahmen

MaßnahmeWCAG-Kriterium
Link „Zum Hauptinhalt springen“ am Anfang jeder Verwaltungsseite2.4.1
Jede Aktion per Tastatur erreichbar; scrollbare Bereiche ohne fokussierbare Elemente sind beschriftete Regionen, die den Fokus erhalten können2.1.1
Sichtbarer Fokusrahmen in beiden Designs2.4.7
Zugängliche Namen von Schaltflächen enthalten deren sichtbaren Text (für das Kontomenü und die Schaltfläche für den Datumsbereich behoben)2.5.3
Textkontrast der Designfarben wird durch einen automatisierten Test in der Continuous Integration in beiden Designs geprüft1.4.3
Diagramme von Trendkennzahlen verfügen jeweils über eine Tabellenansicht1.1.1, 1.3.1
Öffentliche Formulare validieren jedes Feld, kennzeichnen ungültige Felder (aria-invalid) und setzen den Fokus auf den ersten Fehler3.3.1, 3.3.3
Ladezustände werden barrierefrei angekündigt; Kartenüberschriften verwenden eine Überschriftenebene4.1.3, 1.3.1
Destruktive und unumkehrbare Aktionen erfordern eine Bestätigung3.3.4
Berücksichtigung der Betriebssystemeinstellung „Bewegung reduzieren“ bei Animationen2.3.3
Seitensprache wird anhand der Sprache der Oberfläche gesetzt, damit Screenreader Inhalte korrekt aussprechen3.1.1
Barrierefreiheits-Linting (eslint-plugin-jsx-a11y) so eingestellt, dass der Build bei Verstößen fehlschlägt1.1.1, 1.3.1, 4.1.2

5. Sprache

Die Verwaltungsoberfläche und die öffentlichen Seiten sind auf Türkisch, Englisch und Deutsch verfügbar; Deutsch ist eine erste Fassung, die noch geprüft wird. Einige serverseitig erzeugte Texte (zum Beispiel E-Mails, Exportbezeichnungen und PDF-Zertifikate) erscheinen auf Englisch, wenn die Sprache der Organisation nicht Türkisch ist. Einzelheiten: Erklärung zur Mehrsprachigkeit.

6. Bekannte Einschränkungen

  • Noch nicht bewertete Ansichten (Abschnitt 2) können Probleme enthalten, die in den bewerteten Ansichten nicht mehr bestehen.
  • Tests mit Screenreadern: Dokumentierte Tests mit Screenreadern wurden nicht durchgeführt.
  • Nicht jedes WCAG-2.2-Kriterium wurde einzeln manuell geprüft; so wurde zum Beispiel 3.3.7 Redundante Einträge nicht für jeden mehrstufigen Ablauf überprüft, und 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung hängt teilweise von den Anmeldeseiten des Identitätsdienstes ab, die nicht erfasst sind.
  • PDF-Zertifikate und Exportdateien wurden nicht bewertet.
  • Kundeninhalte (Texte, Dokumente, Logos) liegen in der Verantwortung des Kunden.

7. Bewertungsmethode

MethodeAutomatisierter Scan jeder aufgeführten Ansicht mit axe-core 4.14 (Regeln der Stufen A und AA von WCAG 2.0/2.1/2.2); automatisierter Kontrasttest der Designfarben in der Continuous Integration; Barrierefreiheits-Linting
Datum4. November 2026
UmgebungVerwaltungsoberfläche im dunklen und hellen Design; Desktop- und schmale Fensterbreiten
Noch nicht erfolgtBewertung später hinzugekommener Ansichten und der öffentlichen Seiten; dokumentierte Tests mit Screenreadern; manuelle Prüfung jedes WCAG-2.2-Kriteriums; Prüfung durch Dritte

8. Geplante Arbeiten

  1. Die nach dem 4. November 2026 hinzugekommenen Ansichten und die öffentlichen Seiten mit derselben Methode scannen und gefundene Probleme beheben.
  2. Dokumentierte Tests der Hauptabläufe mit Screenreadern durchführen: Anmeldung, Erfindungsmeldung, Ausschussentscheidung, öffentliche Formulare und Zertifikatsprüfung.
  3. Die PDF-Zertifikate bewerten.

Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind. Die nächste Überprüfung erfolgt spätestens im November 2027 (Abschnitt 11).

9. Feedback und Kontakt

Wenn Sie in EnaTTO auf ein Barrierefreiheitsproblem stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, kontaktieren Sie uns:

E-Mailsupport@enainnovation.com (Betreff: „EnaTTO Barrierefreiheit“)
Telefon+90 850 308 45 91
AnschriftENA Innovation Sağlık ve Yazılım Teknolojileri San. Tic. A.Ş., Battalgazi Mah. Eskişehir Yolu Bulv. A.N.S. Kampüsü, Zafer Technopark, Merkez/Afyonkarahisar, Türkiye

Wir sind bestrebt, innerhalb von 10 Werktagen zu antworten. Betrifft Ihre Frage Inhalte, die eine Organisation veröffentlicht hat (zum Beispiel eine Technologiebeschreibung oder eine Veranstaltungsseite), informieren Sie bitte auch diese Organisation.

10. Zuordnung zu Regelwerken (für Ausschreibungen und Prüfungen)

RegelwerkWas diese Erklärung aussagtWas sie nicht aussagt
WCAG 2.2 AATechnisches Ziel; teilweise Konformität der bewerteten Ansichten aufgrund interner PrüfungVollständige AA-Konformität, ein VPAT oder ein Laborzertifikat
WCAG 2.1 AA / EN 301 549Das Ziel 2.2 umfasst die Kriterien von 2.1 AA; der Status ist teilweise konformEinen unabhängigen Bericht nach EN 301 549
ISO/IEC 40500:2012Die Kriterien von WCAG 2.0 AA liegen im Rahmen des ZielsDass ISO/IEC 40500 der ISO-Text von WCAG 2.2 sei

11. Überprüfung

Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich, bei einem größeren Produkt-Release oder sobald ein noch nicht bewerteter Bereich bewertet wurde, überprüft.

Diese Erklärung wird auf Türkisch, Englisch und Deutsch veröffentlicht. Alle Fassungen enthalten dieselben Informationen.